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Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma [Vollständiger Name/Firma laut Impressum] (im Folgenden „MrGlanz“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) bezüglich der von MrGlanz angebotenen Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reifenservice sowie den Verkauf von Gutscheinen, die über die Webseite mrglanz.at, telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Standort von MrGlanz in Anspruch genommen werden können. Diese AGB legen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest und dienen der Schaffung einer klaren und transparenten Vertragsgrundlage. Der Schwerpunkt dieser AGB liegt auf Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Sollten einzelne Bestimmungen speziell für Unternehmer gelten, wird darauf gesondert hingewiesen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen MrGlanz und dem Kunden über die auf der Webseite mrglanz.at dargestellten sowie telefonisch, per E-Mail oder persönlich angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen werden. Dies schließt insbesondere Verträge über Fahrzeugaufbereitung (wie Lackpolitur, Keramikversiegelung, Innenreinigung), Reifenservice (wie Reifenwechsel, Verkauf von Reifen, Reifeneinlagerung) und den Erwerb von Wertgutscheinen oder Gutscheinen für spezifische Leistungen ein.
1.2. Diese AGB richten sich primär an Verbraucher gemäß § 1 KSchG. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sollten Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (Unternehmensgesetzbuch) zustande kommen, gelten diese AGB ebenfalls, wobei einzelne Bestimmungen, die speziell für Verbraucher vorgesehen sind (insbesondere jene des KSchG und FAGG), auf Unternehmer keine Anwendung finden oder gesondert gekennzeichnet sind.
1.3. Einbeziehung der AGB: Diese AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zugestimmt hat. Bei Online-Buchungen oder Online-Gutscheinkäufen über mrglanz.at wird dies dadurch sichergestellt, dass der Kunde vor Abschluss des Bestell- bzw. Buchungsvorgangs auf die AGB hingewiesen wird und deren Kenntnisnahme bestätigen muss, beispielsweise durch das aktive Anklicken einer Checkbox, die nicht vorangekreuzt sein darf. Ein bloßer Hinweis auf der Webseite genügt nicht. Die AGB müssen dem Kunden zudem gemäß § 11 E-Commerce-Gesetz (ECG) so zur Verfügung gestellt werden, dass er sie speichern und wiedergeben kann (z.B. durch eine Download-Möglichkeit oder Zusendung per E-Mail). Die korrekte Einbindung ist entscheidend, da die AGB andernfalls möglicherweise nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden und somit keine Geltung erlangen. Die technische Gestaltung der Webseite mrglanz.at muss diese rechtlichen Vorgaben zur Einbeziehung der AGB zwingend berücksichtigen.
1.4. Abweichende Bedingungen: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, MrGlanz hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Regelung dient der Klarheit und vermeidet Rechtsunsicherheiten durch kollidierende Vertragsbedingungen.
2. Vertragspartner
2.1. Der Vertrag kommt zustande mit: [Vollständiger Name/Firma laut Impressum] [Adresse laut Impressum] [ggf. Firmenbuchnummer laut Impressum] [ggf. Firmenbuchgericht laut Impressum] [ggf. UID-Nummer laut Impressum] (im Folgenden „MrGlanz“) Diese Angaben müssen exakt mit den Informationen im Impressum der Webseite mrglanz.at übereinstimmen, um den gesetzlichen Informationspflichten nach § 5 ECG nachzukommen.
2.2. Für Anfragen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den angebotenen Dienstleistungen stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Telefon: [+436603492495] E-Mail: [info@mrglanz.at]
3. Vertragsabschluss
3.1. Leistungsdarstellung: Die Präsentation der Dienstleistungen (z.B. Fahrzeugaufbereitungspakete, Reifenserviceleistungen, Gutscheine) auf der Webseite mrglanz.at , in Werbematerialien oder in mündlichen Auskünften stellt kein rechtlich bindendes Angebot von MrGlanz dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Vertragsabschluss zu unterbreiten (invitatio ad offerendum).
3.2. Angebot des Kunden: Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, indem er: a) den Online-Buchungsprozess auf mrglanz.at vollständig durchläuft und am Ende auf den Button klickt, der die zahlungspflichtige Bestellung bzw. Buchung bestätigt (z.B. „Zahlungspflichtig buchen“, „Jetzt kaufen“ oder eine vergleichbare eindeutige Formulierung gemäß § 8 Abs. 2 FAGG). b) eine Bestellung bzw. einen Buchungswunsch telefonisch oder per E-Mail an MrGlanz übermittelt. c) einen Gutschein über den Online-Shop auf mrglanz.at bestellt und den Bestellvorgang abschließt.
3.3. Annahme durch MrGlanz: Der Vertrag zwischen MrGlanz und dem Kunden kommt erst zustande, wenn MrGlanz das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt durch: a) eine ausdrückliche Annahmeerklärung seitens MrGlanz, üblicherweise in Form einer Bestätigungs-E-Mail (z.B. Terminbestätigung, Bestellbestätigung, Versandbestätigung für Gutscheine). b) die tatsächliche Erbringung der gebuchten Dienstleistung durch MrGlanz. c) den Versand des bestellten Gutscheins an den Kunden. MrGlanz ist nicht verpflichtet, jedes Angebot des Kunden anzunehmen.
3.4. Informationspflichten nach ECG: Bei Online-Vertragsabschlüssen über mrglanz.at informiert MrGlanz den Kunden gemäß § 9 ECG klar, verständlich und eindeutig, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, über: a) die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen. b) ob der Vertragstext von MrGlanz gespeichert wird und wie der Kunde gegebenenfalls darauf zugreifen kann. c) die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung (z.B. durch eine Übersichtsseite vor der finalen Bestätigung, die eine Korrektur ermöglicht). d) die Sprache(n), in der/denen der Vertrag abgeschlossen werden kann (ausschließlich Deutsch). Die Online-Buchungsstrecke muss so gestaltet sein, dass diese Informationen dem Kunden rechtzeitig und klar präsentiert werden, beispielsweise auf einer finalen Übersichts- und Bestätigungsseite vor dem Absenden der Buchung. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann eine Verwaltungsübertretung darstellen.
3.5. Speicherung des Vertragstextes: Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss eine Bestätigung des Vertrages, welche die wesentlichen Vertragsinhalte sowie einen Verweis auf diese AGB enthält, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail). Dies dient der Erfüllung der Informationspflichten nach § 7 FAGG und § 11 ECG. Dem Kunden wird empfohlen, diese Vertragsbestätigung sowie die AGB für seine Unterlagen zu speichern oder auszudrucken.
4. Leistungsumfang und Durchführung
4.1. Leistungsbeschreibung: Der konkrete Inhalt und Umfang der von MrGlanz zu erbringenden Leistung (Fahrzeugaufbereitung, Reifenservice, Reifeneinlagerung, Gutscheinleistung ) ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Webseite mrglanz.at, der individuellen Vereinbarung (z.B. bei telefonischer Buchung) oder den Bedingungen des erworbenen Gutscheins, wie sie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren. MrGlanz behält sich geringfügige, sachlich gerechtfertigte und zumutbare Änderungen des Leistungsumfangs vor, die den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen bedürfen gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 KSchG der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.
4.2. Durchführung: Die Dienstleistungen werden von MrGlanz fachgerecht und sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Erfüllungsort ist grundsätzlich der Geschäftssitz von MrGlanz in der Gasteinerbundesstrasse 12, 5640 Bad Gastein , sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. bei bestimmten Reifenserviceleistungen). MrGlanz ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen, bleibt jedoch dem Kunden gegenüber alleiniger Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
4.3. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, das zu behandelnde Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Er hat MrGlanz alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. über bekannte Vorschäden, besondere Empfindlichkeiten des Fahrzeugs, spezielle Reinigungs- oder Pflegeanforderungen). Insbesondere bei umfangreichen Innenreinigungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle persönlichen Gegenstände und Wertsachen vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug entfernt werden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann dies zu Verzögerungen bei der Leistungserbringung führen. MrGlanz ist in diesem Fall berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen oder, falls die Leistungserbringung unmöglich wird, vom Vertrag zurückzutreten. Klauseln bezüglich beigestellter Ware oder Anweisungen des Kunden können gemäß § 1168a ABGB relevant sein.
4.4. Zustand des Fahrzeugs: MrGlanz geht davon aus, dass sich das Fahrzeug des Kunden in einem Zustand befindet, der die Durchführung der gebuchten Dienstleistung ohne besondere Risiken ermöglicht. Der Kunde ist angehalten, MrGlanz vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Vorschäden, Mängel oder besondere Empfindlichkeiten des Fahrzeugs (z.B. bei Lack, Interieurmaterialien, Elektronik) hinzuweisen. Um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten über den Ursprung von Schäden zu vermeiden, ist MrGlanz berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (z.B. durch Fotos oder ein Übergabeprotokoll). Dies ist insbesondere relevant, da die Haftung für Schäden am zur Bearbeitung übernommenen Fahrzeug nach dem KSchG nur sehr eingeschränkt ausgeschlossen werden kann , weshalb eine klare Dokumentation des Ausgangszustandes im beiderseitigen Interesse liegt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Preise: Alle auf der Webseite mrglanz.at angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) und beinhalten die gesetzliche österreichische Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung gültigen Preislisten oder den auf der Webseite für die jeweiligen Dienstleistungspakete oder Gutscheine ausgewiesenen Beträgen.
5.2. Zahlungsfälligkeit: Das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung ist grundsätzlich unmittelbar nach Fertigstellung und Übergabe des Fahrzeugs bzw. nach Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Gutscheinkäufen ist der Kaufpreis sofort bei Bestellung fällig. Bei Online-Buchungen können abweichende Zahlungsbedingungen gelten, die im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen werden. Für die Reifeneinlagerung gelten die Bestimmungen in § 6a.
5.3. Zahlungsmethoden: MrGlanz akzeptiert die im Rahmen des Bestell- bzw. Buchungsvorgangs oder vor Ort angebotenen Zahlungsmethoden. Dies können beispielsweise Barzahlung bei Abholung, Zahlung per Banküberweisung (Vorkasse oder auf Rechnung nach Vereinbarung) oder Online-Zahlungsmittel (z.B. für Gutscheine) sein.
5.4. Verzug: Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist MrGlanz berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB bzw. § 456 UGB (bei Unternehmern) zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, nachweisbaren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. MrGlanz ist zudem berechtigt, für Mahnungen angemessene, gesetzlich zulässige Mahnspesen zu verrechnen. Klauseln, die bei Verzug mit einer einzelnen Forderung die sofortige Fälligkeit aller anderen, auch noch nicht fälligen Forderungen vorsehen (Terminverlust), sind gegenüber Verbrauchern nur unter den strengen Voraussetzungen des § 14 KSchG gültig und in AGB oft unzulässig, da sie als gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB angesehen werden können.
5.5. Gutscheine: Über mrglanz.at erworbene Gutscheine können zur Bezahlung von Dienstleistungen bei MrGlanz eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (grundsätzlich 30 Jahre gemäß ABGB, sofern keine kürzere, sachlich gerechtfertigte Frist vereinbart und auf dem Gutschein vermerkt ist) bzw. nach den beim Kauf angegebenen Bedingungen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder von Restbeträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend vorgesehen.
6. Terminvereinbarung, Verzug und Stornierung
6.1. Terminvereinbarung: Termine für Dienstleistungen können online über das Buchungssystem auf mrglanz.at , telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, sobald er von MrGlanz bestätigt wurde (z.B. durch eine Bestätigungs-E-Mail oder mündliche Zusage).
6.2. Kundenverzug (Annahmeverzug): Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder stellt er das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Verfügung, gerät er in Annahmeverzug. MrGlanz ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die entstandene Wartezeit oder den Terminausfall zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat den Termin rechtzeitig gemäß Ziffer 6.3 storniert oder weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. MrGlanz kann dem Kunden die entstandenen Kosten für die Bereithaltung von Personal und Ressourcen in Rechnung stellen oder einen neuen Termin vereinbaren, wobei eventuell zusätzliche Kosten anfallen können.
6.3. Stornierung durch Kunden: Der Kunde hat das Recht, vereinbarte Termine zu stornieren. Um MrGlanz eine sinnvolle Planung zu ermöglichen und Ausfallkosten zu minimieren, wird der Kunde gebeten, Termine, die er nicht wahrnehmen kann, so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin (No-Show), behält sich MrGlanz das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von zu verrechnen. Diese Gebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz für den durch die kurzfristige Absage bzw. das Nichterscheinen entstandenen Aufwand und den potentiellen Einnahmenausfall dar. Es ist wichtig, dass diese Gebühr angemessen und sachlich gerechtfertigt ist und keinen Strafcharakter hat, da sie sonst nach KSchG oder § 879 ABGB unwirksam sein könnte. Die Gebühr darf nicht verrechnet werden, wenn der Kunde nachweist, dass MrGlanz kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.4. Stornierung/Verschiebung durch MrGlanz: MrGlanz ist berechtigt, einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit von Schlüsselpersonal, technischer Defekt an wesentlichen Geräten, unvorhersehbare betriebliche Hindernisse) abzusagen oder zu verschieben. MrGlanz wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen, sofern MrGlanz kein grobes Verschulden trifft. Ein generelles, grundloses Rücktrittsrecht für MrGlanz nach Vertragsabschluss wäre gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 KSchG bzw. § 879 Abs 3 ABGB unzulässig.
6a. Besondere Bestimmungen für die Reifeneinlagerung
6a.1. Vertragsgegenstand und Dauer: Gegenstand ist die Verwahrung von Reifen und/oder Kompletträdern (im Folgenden „Reifen/Räder“) des Kunden durch MrGlanz. Die vereinbarte Dauer für die Einlagerung beträgt eine Saison (entspricht 6 Monaten), beginnend ab dem Datum der Einlagerung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6a.2. Entgelt und Fälligkeit: Das Entgelt für die Einlagerung für die vereinbarte Saison ist im Voraus bei Einlagerung fällig und zu bezahlen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von MrGlanz.
6a.3. Zustand und Dokumentation: MrGlanz ist berechtigt, den Zustand der Reifen/Räder (insbesondere Profiltiefe, Alter, etwaige Beschädigungen) bei Übernahme zu dokumentieren. Der Kunde wird gebeten, auf bekannte Mängel hinzuweisen.
6a.4. Lagerung: MrGlanz verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Lagerung der Reifen/Räder unter angemessenen Bedingungen, um Schäden durch unsachgemäße Lagerung zu vermeiden.
6a.5. Nichtabholung und Vertragsverlängerung: Holt der Kunde die eingelagerten Reifen/Räder nicht bis zum Ende der vereinbarten Saison ab, verlängert sich der Verwahrungsvertrag automatisch um eine weitere Saison (weitere 6 Monate). Mit Beginn dieser Verlängerung wird das Entgelt für die weitere Saison gemäß der dann gültigen Preisliste fällig.
6a.6. Entsorgung/Verwertung bei Nichtabholung: Werden die Reifen/Räder auch nach Ablauf der gemäß Ziffer 6a.5 verlängerten Saison nicht abgeholt, ist MrGlanz berechtigt, dem Kunden schriftlich (an die zuletzt bekannte Adresse oder E-Mail-Adresse) eine letzte Frist von mindestens 4 Wochen zur Abholung zu setzen. Diese Mitteilung enthält den Hinweis, dass die Reifen/Räder nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist entsorgt oder freihändig verwertet werden. MrGlanz ist nach Ablauf dieser Frist zur Entsorgung oder Verwertung berechtigt. Etwaige Kosten für die Entsorgung trägt der Kunde. Ein etwaiger Verwertungserlös wird nach Abzug der offenen Lagerentgelte und angemessener Verwertungskosten an den Kunden ausbezahlt oder, falls eine Auszahlung nicht möglich ist, für den Kunden hinterlegt.
6a.7. Haftung: Die Haftung von MrGlanz für Schäden an den eingelagerten Reifen/Rädern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen in § 9 dieser AGB. Insbesondere haftet MrGlanz nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Für Schäden infolge von Feuer oder Diebstahl wird empfohlen, dass der Kunde prüft, ob seine eigene Versicherung (z.B. Kfz- oder Haushaltsversicherung) Deckung bietet.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher (gemäß FAGG)
7.1. Widerrufsrecht: Verbraucher haben das Recht, Verträge, die im Fernabsatz (z.B. über die Online-Buchungsfunktion auf mrglanz.at , per E-Mail oder Telefon ohne vorherigen persönlichen Kontakt) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt sowohl für die Buchung von Dienstleistungen als auch für den Kauf von Gutscheinen über den Online-Shop.
7.2. Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. a) Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses. b) Bei Kaufverträgen über Gutscheine (die als Warenlieferung betrachtet werden können) beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen hat. Wurde der Verbraucher von MrGlanz nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt (gemäß den Informationspflichten des § 4 FAGG ), so verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate. Holt MrGlanz die Belehrung innerhalb dieser zwölf Monate nach, so endet die Frist vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhalten hat.
7.3. Ausübung des Widerrufsrechts: Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher MrGlanz ([Vollständiger Name/Firma laut Impressum], [Adresse laut Impressum], Telefon: [+436603492495], E-Mail: [info@mrglanz.at]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Die bloße Rücksendung eines Gutscheins ohne eindeutige Erklärung reicht nicht aus.
7.4. Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat MrGlanz alle Zahlungen, die es vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von MrGlanz angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei MrGlanz eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet MrGlanz dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. * Bei Dienstleistungen: Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass MrGlanz mit der Erbringung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher MrGlanz einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher MrGlanz von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. * Bei Gutscheinen: MrGlanz kann die Rückzahlung verweigern, bis es den Gutschein wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er den Gutschein zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat den Gutschein unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er MrGlanz über den Widerruf unterrichtet, an MrGlanz zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher den Gutschein vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Gutscheins. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust des Gutscheins nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Gutscheins nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.
7.5. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen gemäß § 18 Abs. 1 FAGG. Für die von MrGlanz angebotenen Dienstleistungen ist insbesondere relevant: a) Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen erlischt vorzeitig, wenn MrGlanz die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch MrGlanz verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). * Wichtiger Hinweis zur Umsetzung: Wenn ein Verbraucher eine Dienstleistung online oder telefonisch bucht und der Termin innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist liegt, muss MrGlanz vor Beginn der Dienstleistung nachweislich (z.B. durch eine separate Bestätigung per E-Mail oder eine Checkbox im Online-Prozess) die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zum vorzeitigen Beginn und dessen Bestätigung einholen, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung erlischt. Andernfalls bleibt das Widerrufsrecht auch nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung bestehen, was zu erheblichen Problemen führen kann. Die AGB allein reichen hierfür nicht aus; es bedarf eines aktiven Schritts im Prozess. b) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher MrGlanz ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um diese Arbeiten vorzunehmen (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Dies dürfte für Standard-Detailing oder Reifenwechsel jedoch nicht zutreffen. c) Bei Gutscheinen, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 18 Abs. 1 Z 5 FAGG). Dies ist für Standard-Servicegutscheine von MrGlanz voraussichtlich nicht relevant.
7.6. Muster-Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An: [Vollständiger Name/Firma laut Impressum] [Adresse laut Impressum] E-Mail: [info@mrglanz.at]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Die Bereitstellung dieses gesetzlich vorgesehenen Musterformulars direkt in den AGB erleichtert dem Verbraucher die Ausübung seines Rechts und stellt sicher, dass MrGlanz seinen Informationspflichten nach dem FAGG nachkommt.
8. Gewährleistung
8.1. Gesetzliche Gewährleistung: MrGlanz leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der erbrachten Dienstleistungen und verkauften Gutscheine nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB), insbesondere §§ 922 ff. ABGB. Gegenüber Verbrauchern sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß § 9 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zwingend und können vor Kenntnis des Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Erbringung der Dienstleistung bzw. Übergabe des Gutscheins.
8.2. Mängelrüge: Der Kunde wird gebeten, Mängel an der erbrachten Dienstleistung oder am Gutschein möglichst unverzüglich nach deren Entdeckung bei MrGlanz geltend zu machen (Mängelrüge). Bei Verbrauchern hat eine Unterlassung dieser Rüge keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Die rechtzeitige Mängelrüge ermöglicht MrGlanz jedoch eine raschere Prüfung und Behebung des Mangels. Für Kunden, die Unternehmer sind, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 UGB.
8.3. Art der Nacherfüllung: Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen primär Anspruch auf Verbesserung (Nachbesserung) der Leistung oder Austausch (falls bei der Art der Leistung möglich und sinnvoll). Ist Verbesserung oder Austausch unmöglich, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für MrGlanz verbunden, oder würde MrGlanz die Verbesserung/den Austausch verweigern oder nicht in angemessener Frist vornehmen, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder – sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt – das Recht auf Wandlung (Vertragsauflösung).
8.4. Spezifika bei Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen wie der Fahrzeugaufbereitung bezieht sich die Gewährleistung auf die fachgerechte und sorgfältige Ausführung gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang und den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige optische Abweichungen, die bei handwerklichen Arbeiten auftreten können, stellen in der Regel keinen Mangel dar. Subjektive Erwartungen des Kunden, die über den vereinbarten Standard hinausgehen, sind nur dann von der Gewährleistung umfasst, wenn sie ausdrücklich Vertragsinhalt geworden sind. Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die auf den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten zurückzuführen sind (Vorschäden), auf unsachgemäße Behandlung oder Nutzung durch den Kunden nach Übergabe, oder auf äußere Einflüsse, die MrGlanz nicht zu vertreten hat.
9. Haftung
9.1. Grundsatz: MrGlanz haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MrGlanz oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Leichte Fahrlässigkeit: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit jedoch nicht für: a) Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit). b) Schäden an Sachen, die MrGlanz zur Bearbeitung übernommen hat (insbesondere das Fahrzeug des Kunden sowie eingelagerte Reifen/Räder). Dies bedeutet, dass MrGlanz auch bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden haftet, die während der Fahrzeugaufbereitung, des Reifenservice oder der Reifeneinlagerung am Fahrzeug oder den Reifen/Rädern des Kunden entstehen. Ein Ausschluss dieser Haftung in den AGB wäre gegenüber Verbrauchern unwirksam. Diese zwingende Haftung stellt ein wesentliches Geschäftsrisiko dar und unterstreicht die Notwendigkeit sorgfältiger Arbeitsweise und ggf. einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die nicht unter b) fallen, kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern unter Umständen ausgeschlossen werden; dies bedarf jedoch einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung im Einzelfall. Gegenüber Unternehmern kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen werden.
9.3. Haftungsbeschränkungen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG). Sie gelten ferner nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist gegenüber Verbrauchern bei grobem Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) generell unzulässig und bei leichter Fahrlässigkeit nur in dem unter 9.2 beschriebenen, sehr eingeschränkten Umfang möglich.
9.4. Kundeneigentum: Für im Fahrzeug belassene persönliche Gegenstände des Kunden übernimmt MrGlanz keine Haftung, es sei denn, MrGlanz oder seinen Mitarbeitern fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezüglich des Verlusts oder der Beschädigung dieser Gegenstände zur Last. Kunden wird dringend empfohlen, Wertsachen und wichtige persönliche Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen (siehe auch Ziffer 4.3).
10. Datenschutz
10.1. MrGlanz nimmt den Schutz personenbezogener Daten ernst und verarbeitet diese ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) in der jeweils gültigen Fassung.
10.2. Detaillierte Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden, wie lange die Daten gespeichert werden, an wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden und welche Rechte den betroffenen Personen (Kunden) in Bezug auf ihre Daten zustehen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde), finden sich in der separaten Datenschutzerklärung von MrGlanz. Diese ist auf der Webseite mrglanz.at unter folgendem Link jederzeit abrufbar: [Hier den korrekten Link zur Datenschutzerklärung auf mrglanz.at einfügen]. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil der Kundeninformation. Die Auslagerung der detaillierten Datenschutzinformationen in ein eigenes Dokument ist üblich und dient der Übersichtlichkeit und Transparenz, da die AGB dadurch nicht überfrachtet werden. Der Verweis in den AGB stellt sicher, dass der Kunde im Kontext des Vertragsabschlusses auf diese wichtigen Informationen hingewiesen wird.
11. Alternative Streitbeilegung (AStG)
11.1. Information gemäß § 19 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG): Wir weisen Verbraucher auf die Möglichkeit hin, Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag außergerichtlich über eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle (AS-Stelle) beizulegen. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit online geschlossenen Verträgen oder Dienstleistungen sind insbesondere folgende Stellen zuständig: * Internet Ombudsstelle: [https://www.ombudsstelle.at] * Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: [https://www.verbraucherschlichtung.at]
Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet sind und uns derzeit auch nicht freiwillig zur Teilnahme verpflichtet haben. Die Entscheidung über eine Teilnahme wird im konkreten Einzelfall getroffen.
Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde auch direkt bei uns unter folgender E-Mail-Adresse einzubringen: [info@mrglanz.at].
11.2. Keine OS-Plattform: Die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt und ist seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr für die Einreichung neuer Beschwerden verfügbar. Ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht mehr. Die Beibehaltung eines Links oder Hinweises auf die nicht mehr funktionale OS-Plattform könnte als irreführende Geschäftspraktik gewertet werden und ist daher zu unterlassen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Rechtswahl: Auf das Vertragsverhältnis zwischen MrGlanz und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom I-Verordnung).
12.2. Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – sofern der Kunde Unternehmer ist – das für den Sitz von MrGlanz sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Ist der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder ist er im Inland beschäftigt, so kann er nur bei dem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG). Klagen von MrGlanz gegen einen solchen Verbraucher können nur an einem dieser Gerichtsstände erhoben werden. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen (insbesondere EuGVVO).
12.3. Vertragssprache: Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.
12.4. Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Gegenüber Verbrauchern können formlose Erklärungen von MrGlanz oder seinen Vertretern jedoch gemäß § 10 Abs. 3 KSchG unter Umständen dennoch wirksam sein; dieses Formerfordernis gilt daher für Verbraucher nur eingeschränkt.
12.5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern ist bei Unwirksamkeit einer Klausel jedoch Vorsicht geboten, da nach der Rechtsprechung (insbesondere zu § 6 KSchG und § 879 Abs 3 ABGB) eine unwirksame Klausel oft ersatzlos wegfällt und nicht durch eine geltungserhaltende Reduktion oder eine Ersatzregelung ersetzt werden kann, wenn dies den Verbraucher benachteiligen würde.
13. Wichtiger Hinweis (Rechtlicher Disclaimer)
13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden als Entwurf auf der Grundlage der Analyse der Webseite mrglanz.at , der bereitgestellten Recherchematerialien und der allgemeinen Rechtslage in Österreich (insbesondere KSchG , FAGG , ECG , ABGB , DSGVO/DSG , AStG ) erstellt. Sie versuchen, die spezifischen Angebote von MrGlanz (Fahrzeugaufbereitung, Reifenservice, Gutscheine ) bestmöglich abzubilden.
13.2. Dieser AGB-Entwurf stellt keine abschließende Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht. Es wird ausdrücklich und dringend empfohlen, diese AGB vor ihrer erstmaligen Verwendung oder Veröffentlichung einer eingehenden Prüfung und gegebenenfalls Anpassung durch einen in Österreich zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar zu unterziehen. Nur eine solche individuelle anwaltliche Prüfung kann sicherstellen, dass die AGB vollständig rechtskonform sind, alle spezifischen Risiken und Besonderheiten des Geschäftsmodells von MrGlanz berücksichtigen und den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung widerspiegeln. MrGlanz übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieses Entwurfs ohne vorherige qualifizierte rechtliche Überprüfung und Freigabe [User Query point 8].